Häufige Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen, sortiert nach Themen. Wenn Ihre nicht dabei ist, rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Angebot und Preis
Was kostet eine Überführung?
Der Preis richtet sich nach der Strecke, dem Fahrzeug und dem Termin. Entscheidend ist außerdem, wie der Fahrer zum Abholort und wieder zurück kommt. Deshalb gibt es bei uns keine Kilometerpauschale, sondern ein Angebot für Ihre konkrete Fahrt. Sie erhalten es in der Regel am selben Werktag und es ist ein Festpreis.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Anfragen, die uns bis 16 Uhr an einem Werktag erreichen, beantworten wir noch am selben Tag. Später eingehende Anfragen bearbeiten wir am nächsten Werktag. Wenn es eilt, rufen Sie an, dann klären wir die Machbarkeit direkt am Telefon.
Ablauf
Wie kurzfristig können Sie ein Fahrzeug überführen?
Bei passender Strecke und verfügbarem Fahrer sind Fahrten innerhalb von 24 bis 48 Stunden möglich. Planbare Termine sollten Sie uns idealerweise einige Tage vorher nennen, dann können wir die Fahrt günstiger einplanen. Ob Ihr Wunschtermin machbar ist, sagen wir Ihnen im Angebot verbindlich.
Wie lange dauert eine Überführung?
Strecken bis etwa 500 Kilometer erledigen wir an einem Tag. Bei längeren Strecken kommt die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit des Fahrers hinzu, dann wird es ein zweiter Tag. Den geplanten Übergabezeitpunkt nennen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung.
Wie läuft die Übergabe ab?
Der Fahrer nimmt am Zielort den Zustand des Fahrzeugs auf, vergleicht ihn mit dem Abholprotokoll und lässt die Übergabe von der empfangenden Person gegenzeichnen. Sie erhalten beide Protokolle inklusive Fotos digital, in der Regel noch am selben Tag.
Kann ich den Termin nachträglich verschieben?
Ja, solange der Fahrer noch nicht unterwegs ist. Melden Sie sich telefonisch, dann planen wir um. Ist die Anfahrt bereits gestartet, berechnen wir die bis dahin gefahrene Strecke.
In welche Länder fahren Sie?
Unser Einsatzgebiet ist die DACH-Region: Deutschland, Österreich und die Schweiz. Fahrten in weitere europäische Länder prüfen wir im Einzelfall. Nennen Sie uns in der Anfrage einfach die konkrete Strecke.
Fahrzeug
Wie viele Kilometer kommen auf den Tachostand?
Die tatsächlich gefahrene Strecke plus eine geringe Toleranz für Tankstopps und Umleitungen. Wir fahren die direkte Route. Der Kilometerstand wird bei Abholung und bei Übergabe im Protokoll festgehalten, damit der Zuwachs für Sie nachvollziehbar ist.
Muss das Fahrzeug zugelassen und fahrbereit sein?
Ja. Wir überführen ausschließlich auf eigener Achse, deshalb muss das Fahrzeug fahrbereit, verkehrssicher und zugelassen sein. Fehlt die Zulassung, können wir ein Kurzzeitkennzeichen organisieren, sofern eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Ein nicht fahrbereites Fahrzeug braucht dagegen einen Autotransporter, den wir nicht anbieten.
Können Sie ein Kurzzeitkennzeichen besorgen?
Ja, wenn eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, organisieren wir dann ein Kurzzeitkennzeichen und die dafür nötige Versicherung. Wir brauchen einige Tage Vorlauf und die Fahrzeugpapiere, weil die Zulassungsbehörde das Kennzeichen zuteilt und wir deren Termine nicht beeinflussen können. Die Kosten für Kennzeichen und Versicherung weisen wir getrennt auf der Rechnung aus.
Überführen Sie auch Elektrofahrzeuge?
Ja. Bei Elektrofahrzeugen planen wir die Ladestopps in die Route ein, deshalb dauert die Fahrt bei langen Strecken etwas länger. Geben Sie in der Anfrage bitte die ungefähre Reichweite und den vorhandenen Ladestand an. Ladekosten weisen wir separat aus.
Welche Fahrzeugklassen übernehmen Sie?
Personenkraftwagen aller Klassen, Transporter und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Wohnmobile und Anhängerkombinationen prüfen wir im Einzelfall. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen überführen wir nicht.
Mit wie viel Kraftstoff muss das Fahrzeug übergeben werden?
Für mindestens 50 Kilometer sollte Kraftstoff oder Ladung vorhanden sein, alles Weitere tanken oder laden wir unterwegs. Bei Privatkunden ist das im Festpreis enthalten. Bei Geschäftskunden rechnen wir notwendige Stopps gegen Beleg ab, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Den Tank- beziehungsweise Ladestand halten wir bei Abholung und Übergabe im Protokoll fest.
Dürfen sich Gegenstände im Fahrzeug befinden?
Werkzeug, Winterreifen oder Zubehör können mitgeführt werden, wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind. Nehmen Sie Wertsachen und persönliche Unterlagen vorher heraus. Für mitgeführte Ladung besteht kein Versicherungsschutz, dokumentieren Sie sie deshalb bitte im Abholprotokoll.
Versicherung und Schäden
Wie sind die Fahrzeuge während der Fahrt versichert?
Wir unterhalten eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die genau auf die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse zugeschnitten ist. Wird Ihr Fahrzeug mit der eigenen Zulassung überführt, kommt Ihre Kfz-Haftpflicht hinzu; fahren wir mit einem Kurzzeitkennzeichen, läuft der Haftpflichtschutz über die dafür abgeschlossene Versicherung. Die genauen Summen stehen in § 9 unserer AGB, den Nachweis legen wir Ihnen auf Wunsch vor.
Was passiert, wenn während der Überführung ein Schaden entsteht?
Wir melden Ihnen den Schaden unverzüglich und dokumentieren ihn. Der Vergleich von Abhol- und Übergabeprotokoll zeigt eindeutig, ob er während unserer Fahrt entstanden ist. In diesem Fall wickeln wir ihn über unsere Versicherung ab, Sie müssen ihn nicht bei Ihrer eigenen Versicherung anzeigen.
Wer haftet für Bußgelder während der Fahrt?
Für Verstöße, die während der Überführung entstehen, haften wir. Wenn eine Anzeige bei Ihnen als Halter eingeht, leiten Sie sie an uns weiter. Wir übernehmen die Bearbeitung und die Kosten.
Abrechnung
Wie kann ich einen Auftrag stornieren?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@spedition-reinartz.de oder rufen Sie uns an. Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt ist die Stornierung für Sie kostenfrei. Danach berechnen wir einen Anteil des vereinbarten Preises: 50 Prozent bei einer Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vorher, 80 Prozent bei weniger als 24 Stunden. Hat unser Fahrer die Anfahrt bereits angetreten, rechnen wir nach der bis dahin zurückgelegten Strecke ab. Ersparte Aufwendungen ziehen wir in jedem Fall ab, und wenn Ihnen nachweislich ein geringerer Betrag entstanden ist, berechnen wir diesen. Als Privatkunde haben Sie darüber hinaus ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Wie rechnen Sie ab und welche Zahlungsziele gibt es?
Geschäftskunden erhalten eine Rechnung nach Abschluss der Fahrt, bei laufender Zusammenarbeit auch gesammelt am Monatsende. Das Zahlungsziel von 14 Tagen gilt für Geschäftskunden. Privatkunden zahlen in der Regel vorab per Überweisung, nach Absprache auch bei Übergabe.
Gibt es Rahmenverträge für regelmäßige Aufträge?
Ja. Bei wiederkehrendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen, einen festen Ansprechpartner und auf Wunsch eine monatliche Sammelabrechnung. Nehmen Sie dafür bitte direkt telefonisch Kontakt auf, das lässt sich in einem Gespräch schneller klären als über das Formular.
Frage nicht dabei?
Beschreiben Sie Ihren Fall in der Anfrage oder rufen Sie an. Bei ungewöhnlichen Strecken und Fahrzeugen ist ein kurzes Gespräch meist schneller.